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VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 09.810 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Kassel, 13.05.2008 - 2 E 1022/05
Der Anspruch des Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung auf …
Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 09.810
Eines besonders hohen Parkdrucks als Voraussetzung der Erforderlichkeit bedarf es jedoch nicht (VG Kassel vom 13.5.2008, 2 E 1022/05); vielmehr besteht Parkraummangel dann, wenn für den Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung Parkplätze nicht erreichbar sind.Dies ergibt sich eindeutig aus der Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, die ausdrücklich zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Schwerbehinderten eingeführt worden ist und eine bewusste Privilegierung als notwendigen Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung darstellt (VG Kassel vom 13.5.2008, 2 E 1022/05).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 2057/03
Zum Parkvorrecht für Schwerbehinderte bei Parkmöglichkeit auf dem eigenen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 09.810
Selbst wenn ein Parksonderrecht abgelehnt werden könnte, wenn der Betroffene sich auf seinem Grundstück einen Abstellplatz in zumutbarer Weise errichten kann (so OVG NRW vom 23.6.2004, 8 A 2057/03), müsste die Behörde sich hiermit auseinandersetzen. - BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91
Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung - …
Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2009 - Au 3 K 09.810
Diese Ermessensvorschrift (vgl. BVerwG vom 20.12.1991, 3 B 118/91) ist gerichtlich nur unter den Einschränkungen des § 114 VwGO nachprüfbar.
- VG Augsburg, 19.06.2009 - Au 3 K 08.1524
Klagerücknahme; Abtrennung
Das Verfahren wird hinsichtlich der Nr. 2 des Klageantrags vom 3. November 2008 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen Au 3 K 09.810 fortgeführt.